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Kleintierzuchtförderung

Ziel

Rassegeflügel- und Rassekaninchenzüchterinnen und –züchter aus Baden-Württemberg leisten durch ihre Zuchtarbeit einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt genetischer Vielfalt. In Verbänden und Vereinen werden mit großem ehrenamtlichem Engagement gesellschaftlich erwünschte Leistungen erbracht. Das Land Baden-Württemberg gewährt Zuwendungen mit dem Ziel, die Rassegeflügel- und Rassekaninchenzucht unter Berücksichtigung des Tier- und Artenschutzes und zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements zu fördern.

Mittelherkunft

Landesmittel

Verwaltungsvorschrift

VwV Änderung vom 07.09.2021

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für die Gewährung von Zuwendungen an die Verbände der Kleintierzucht (VwV Kleintierzuchtförderung) vom 22. Januar 2015 – Az.: 26-8538.04  



Zuwendungsempfänger

Zuwendungen werden an folgende Landesverbände der baden-württembergischen Rassegeflügel- und Rassekaninchenzucht gewährt:

  • Landesverband Badischer Rassegeflügelzüchter e.V.
  • Landesverband Badischer Rassekaninchenzüchter e.V.
  • Landesverband der Rassegeflügelzüchter von Württemberg und Hohenzollern e.V.
  • Landesverband der Rassekaninchenzüchter Württemberg und Hohenzollern e.V.

Die Zuwendungen nach Nummer 3.2 VwV Kleintierzuchtförderung (Baumaßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen in Gemeinschaftszuchtanlagen) können an Letztempfänger (Vereine) in privatrechtlicher Form weitergegeben werden.


Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button  am rechten bzw. unteren Bildrand.

Stand 12/2017

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