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Steuerentlastung für Agrardiesel nach dem Energiesteuergesetz

Ziel:

Finanzielle Entlastung der Land- und Forstwirtschaft

Mittelherkunft:

Bund

Zuwendungsempfänger:

Für begünstigte Gasölverbräuche sind antragsberechtigt

  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • Imkereibetriebe

Für Biodieselverbräuche sind antragsberechtigt:

  • Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
  • Lohnbetriebe.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Vergütung der Differenz zum vollen Mineralölsteuersatz für Gasöl (Dieselkraftstoff) und Biodiesel für das abgelaufene Kalenderjahr

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte den Informationen der Zollverwaltung

Antragstellung:

  • Die Zollverwaltung stellt den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft die Dienstleistung "Agrardieselentlastung" über das Bürger- und Geschäftskundenportal zur Verfügung. Das bisherige Verfahren der Online-Antragstellung wird hierdurch abgelöst. Übergangsweise ist noch eine Antragstellung mittels Vordruck zulässig. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie auf dieser Seite der Zollverwaltung .
  • Abgabefrist für die Jahresanträge des abgelaufenen Kalenderjahres am 30. September des Folgejahres
  • Des Weiteren besteht die sog. Erklärungspflicht für Steuerentlastungen. Ein entsprechendes Formular muss bis spätestens 30.06. des Folgejahres abgegeben werden. Informationen dazu gibt es auf dieser Seite der Zollverwaltung.

 

Stand: 11/2022

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