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Förderung der Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse nach der gemeinsamen Marktorganisation

Ziele:

  • Förderung der Marktausrichtung des Obst- und Gemüsesektors
  • Erhöhung der Angebotskonzentration und Verbesserung der Wettbewerbsposition der Obst- und Gemüseerzeuger
  • Optimierung der Produktionskosten und Effizienzsteigerung in Produktion und Vermarktung
  • Erhaltung und Steigerung der Produktqualität
  • Verringerung von krisenbedingten Einkommensschwankungen der Obst-  und Gemüseerzeuger
  • Ressourcenschonende Erzeugung und Vermarktung

Mittelherkunft:

  • EU
  • Die Höhe der Förderung ist begrenzt auf max. 4,1 % des Wertes der  vermarkteten Erzeugung der Erzeugerorganisation. Dieser Prozentsatz  kann jedoch auf 4,6 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung erhöht  werden, sofern der den Satz von 4,1 % des Werts der vermarkteten  Erzeugung übersteigende Betrag ausschließlich für Krisenpräventions-  und -managementmaßnahmen verwendet wird.

Zuwendungsempfänger:

  • Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse, die nach der entsprechend gültigen EU Verordnung vom Regierungspräsidium Freiburg, als zuständige Stelle, anerkannt wurden.

Förderfähige Maßnahmen:

Aktionen im Rahmen eines operationellen Programms, das von der Erzeugerorganisation auf Grundlage der "Nationalen Strategie für nachhaltige operationelle Programme der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in Deutschland" bei der zuständigen Behörde eingereicht und von dieser genehmigt wurde. Hierzu gehören z. B.

  • Aktionen zur Produktionsplanung,
  • Aktionen zur Verbesserung und Erhaltung der Produktqualität,
  • Aktionen zur Förderung der Vermarktung,
  • Forschungs- und Versuchsvorhaben,
  • Aktionen zur Weiterbildung und Beratung,
  • Aktionen zur Krisenprävention und zum Krisenmanagement,
  • Umweltaktionen.

Fördervoraussetzungen:

  • Erfüllung der Anerkennungsbedingungen (z. B. Mindestgröße, Einhaltung der Andienungspflicht) und Anerkennung durch die zuständige Behörde.
  • Einrichtung eines Betriebsfonds zur Finanzierung eines operationellen Programms.
  • Durchführung von Aktionen im Rahmen eines von der zuständigen Behörde genehmigten operationellen Programms.

Art und Höhe der Förderung:

Gefördert werden können bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.

Antragstellung und zuständige Behörde:

Formgebundene Anträge auf Anerkennung als Erzeugerorganisation bzw. als Vereinigung sowie auf Genehmigung eines operationellen Programms  sind einzureichen beim Regierungspräsidium Freiburg (zuständige Behörde):

Regierungspräsidium Freiburg
Referat 34 – Markt und Ernährung, Futtermittelüberwachung
79095 Freiburg i. Br.
Telefon: 0761 208-0
Telefax: 0761 208-391280
E-Mail: abteilung3@rpf.bwl.de




Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button  am rechten bzw. unteren Bildrand.

Stand: Juli 2020

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