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Hinweise zur neuen FIONA-Version 18.1.7

Folgende Hinweise zur am 18.04.2018 eingespielten neuen FIONA-Version 18.1.7:

  1. Maßnahme Handarbeitsweinbau:
    Die bisherige Fehlermeldung 41-10, die ausgegeben wird, wenn auf einer Fläche sowohl FAKT C2 als auch Handarbeitsweinbau (HWB) beantragt wird, wird jetzt als Hinweismeldung mit folgendem Text ausgegeben: „Sie haben den FAKT-Code 30 (C2 Weinbau) und "Handarbeitsweinbau" angegeben. Eine Förderung beider Maßnahmen auf der gleichen Fläche ist nicht zulässig. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens wird daher geprüft, ob die Fläche als "Handarbeitsweinbau" berücksichtigt werden darf. Ist dies der Fall, wird die Fläche dem Handarbeitsweinbau zugerechnet. Ist dies nicht der Fall, wird die Fläche als Antragsfläche für die FAKT-Maßnahme C2 gewertet.“ Das heißt, wenn Sie unsicher sind, für welche Maßnahme die Fläche tatsächlich beihilfefähig ist, können Sie beide Maßnahmen beantragen. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens wird dann geprüft, für welche der beiden Maßnahmen die Fläche tatsächlich beantragbar ist.
  2. FAKT: Auswertung zu A1:
    Beim Maximalanteil von 30% je Kultur/Kulturgruppe an der Ackerfläche wird der NC 422 nicht berücksichtigt. Der NC 422 wird ausschließlich berücksichtigt um den Maximalanteil Leguminosengemenge von 4: 0% zu überprüfen.
  3. Steillagenförderungen Dauergrünland (SLG):
    Bitte überprüfen Sie, ob im SLG-Begrenzungsbetrag (SG4 Zeile 04) der Wert 0,00 € eingetragen ist. Überschreiben Sie diesen auf jeden Fall mit dem von Ihnen gewünschten Begrenzungsbetrag! Bitte orientieren Sie sich bei der Wahl des Begrenzungsbetrages an dem Vorschlagswert (SG4 Zeile 03).
    In der Regel ist nur im Falle, dass Sie die De-minimis Obergrenze von 15.000 € bereits erreicht haben, ein Begrenzungsbetrag von 0,00 € korrekt und sinnvoll.
    Hintergrundinfo: Ein Begrenzungsbetrag in SG 4 Zeile 04 zwischen 0,00 € und 99,99 € führt zur Ablehnung des Antrages, da diese Beträge unter dem Mindestauszahlungsbetrag von 100 € liegen. Eine Antragstellung auch in diesem Fall kann jedoch, im Hinblick auf eine in Erwägung zu ziehende mögliche Erhöhung der Obergrenze, sinnvoll sein.
  4. Maßnahmenvorauswahl: Beantragung Vorjahr PHW:
    Der Haken "Beantragung im Vorjahr " wird bei PHW bei betroffenen Antragstellenden jetzt angezeigt.
  5. GIS:
  • Die Suche nach Wasserschutzgebieten (WSG) mit Teilbereich funktioniert jetzt.
  • Beim Layer "LE/CC-LE" werden bei den Infofunktion die Flächenangaben zu CC-LE wieder korrekt angezeigt.
  • In der Nacht vom 14./15.04.2018 sind in den in der folgenden Karte rot gezeichneten Gebieten die digitalen Orthophotos (Luftbilder) aktualisiert worden. Es stehen dort nun die aktuellsten Bilder aus der Befliegung 2017 zur Verfügung.


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